Das revidierte CO2-Gesetz
Mit dem revidierten CO2-Gesetz soll der Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 gegenüber dem Jahr 1990 um die Hälfte reduziert werden. Die heutigen Massnahmen genügen laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) nicht, um dieses Klimaziel zu erreichen. Das revidierte CO2-Gesetz beruht nicht auf Verboten, sondern setzt auf die bewährte Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen in den Klimaschutz und tech- nischem Fortschritt. Da gegen das CO2-Gesetz das fakultative Referendum ergriffen wurde, stimmt die Bevölkerung am 13. Juni 2021 darüber ab.