Informationen zur revidierten Luftreinhalteverordnung (LRV)

Die Luftreinhalteverordnung (LRV) ist eine vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) herausgegebene und vom Bundesrat erlassene Verordnung. Sie soll Menschen, Tiere, Pflanzen sowie den Boden vor grundsätzlich schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen. Seit ihrem Inkrafttreten unterliegt die LRV regelmässigen Revisionen, die sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung und den strenger werdenden Anforderungen an den Schutz der Umwelt ergeben. Die neue revidierte LRV ist seit 1. Juni 2018 in Kraft. Sie umfasst einige Neuerungen und Änderungen, die von den Betreibern von Asphaltmischanlagen verbindlich umgesetzt bzw. eingehalten werden müssen.

Interview mit Henry Mazzoni

Zusammenfassung:

Über den aktuellen Projektfortschritt werden wir auf der Verbandswebseite jeweils zeitnah informieren. Sollten Sie Fragen zum Thema LRV haben, steht Ihnen den Verband gerne zur Verfügung unter info@asphaltsuisse.ch oder telefonisch unter +41 44 308 25 19

Henry Mazzoni

Vorstandsmitglied asphaltsuisse, Ressort Umwelt

Henry Mazzoni, 46, ist Diplom-Bauingenieur (HTL). Er ist verheiratet und zweifacher Vater. Seit 2015 ist Henry Mazzoni in der Belagsmischgutproduktion als Geschäftsführer bei der Catram AG in Chur tätig. Vorher war er 20 Jahre im Strassenbau bei den Firmen Stuag AG, Batigroup AG und Implenia AG beschäftigt. Seit 2015 ist Henry Mazzoni Vorstandsmitglied von asphaltsuisse für das Ressort Umwelt.

Infokasten

Luftreinhalteverordnung – Asphaltmischanlagen

Im Anhang 2, Ziffer 14 zur LRV sind die Änderungen in der Anforderungen an Asphaltmischanlagen ersichtlich.