Die Asphaltrecyclinglager werden in der Schweiz immer grösser.  Die Vermeidung von Abfällen und die Ressourcenschonung stehen im Zentrum der neuen Abfallverordnung (VVEA). In den aktuellen Normen sind die Anteile für Ausbauasphalt allerdings vielen zu gering. Nicht jeder in der Branche möchte sich aber ausserhalb der Normen bewegen – ein Spagat, den es zu lösen gilt. 

Sind Normen Innovationskiller?

Normen spiegeln den Stand der Technik wider. Der Einsatz von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Sie stellen eine Empfehlung dar. Wegen ihrer Bedeutung entstehen Normen im Zusammenspiel verschiedener Interessengruppen, die auf Basis technischer und wirtschaftlicher Lösungen einvernehmliche Standards definieren. Der Verband VSS überarbeitet regelmässig die Normen und kreiert neue SNR Schweizer Regelungen. 

Interview mit Hans Peter Bucheli, VSS-Präsident von NFK 3.9 über Normen und Ausbauasphalt

Die Kernbotschaft von Herrn Bucheli ist klar: Die Normen stellen sicher, dass Bewährtes richtig eingesetzt wird und die Anforderungen an Qualität und Leistung der Produkte erfüllt werden. Gleichzeitig sollen die Normen aber auch nicht zum Innovationskiller werden. 

Hans Peter Bucheli: Die Schweizer Normen werden in der Regel auf der Basis der CEN übernommen und können zum Teil auf unsere Bedürfnisse, wie klimatische Gegebenheiten und Ziele, angepasst werden. Praktisch alle Kommissionsmitglieder kommen aus dem Berufsleben als Planer, Dozenten, Bauherren, Unternehmer oder Produzenten und arbeiten unentgeltlich im Milizsystem der VSS mit. Wir treffen uns zwischen 6 bis 9 Mal im Jahr, um die Normen zu überarbeiten oder neue SNR Schweizer Regelungen zu kreieren. Wir übernehmen von der EU im Rahmen der CEN erstellte Normen und setzen diese für die Schweiz um. Dabei können wir auch vorgängig an den CEN-Vernehmlassungen teilnehmen und sind mit Vertreterinnen und Vertretern jeweils vor Ort an den Sitzungen anwesend. 

Die Normen sollten nicht zum Innovationskiller werden. Mit den Normen stellen wir sicher, dass  Bewährtes richtig eingesetzt wird und die Erwartungen und Anforderungen an Qualität und Leistung der Produkte erfüllt werden. Wir versuchen auch, die verschiedenen Parteien, Bauherrenvertreter, Kantone aus den 4 Sprachregionen, das ASTRA, die Planer, Prüflabore, Produzenten und natürlich auch die Unternehmer mit einzubeziehen. Dass das bei 10 bis 12 Kommissionsmitgliedern eine echte Spagatübung ist, kann man sich vorstellen. 

Über Forschungsbegehren können Innovationen und Ideen, vom ASTRA finanziell unterstützt, aufgegleist werden.Von einer wissenschaftlichen Begleitung unterstützt sollten so die Ideen den Weg in die Normengebung und die Praxis finden können!

Hans Peter Bucheli: Es gibt klar Bestrebungen, dass die Grenzwerte für die Verwendung erhöht werden. Dies sollte bereits gegen Ende 2020 möglich sein, wir sind dabei, die SN Normen zu überarbeiten.

Hans Peter Bucheli: Beides ist in gewisser Hinsicht richtig. Die Normen definieren bewährte Produkte, deren Leistung garantiert ist. Sie bieten Bauherren und Mischgutproduzenten Sicherheit. Deshalb wird viel genormtes Mischgut hergestellt und verbaut. Und das enthält dann maximal den nach der Norm zulässigen RAP-Anteil. Auf der anderen Seite können aber Bauherren und Bauunternehmer problemlos vereinbaren, dass sie ein Mischgut ausserhalb der Norm verarbeiten wollen. Dieses kann dann auch einen deutlich höheren RAP-Anteil enthalten.

Hans Peter Bucheli: Ausbauasphalt kann nicht einfach so wie Primärsplit zur Mischgutproduktion herangezogen werden. Für eine sinnvolle Weiterverarbeitung von Asphaltgranulat in einem hochwertigen Mischgut muss die Qualität des Ausbauasphalts gleichmässig sein. Auch die Qualität des im Ausbauasphalt enthaltenen Bindemittels muss gleichmässig sein und überwacht werden. Die Eigenschaften des Ausbauasphalts wirken sich nämlich direkt auf die Eigenschaften des neuen Mischguts aus, zum Beipspiel bei der Korngrössenverteilung, dem Bindemittel- und dem Hohlraumgehalt.

Hans Peter Bucheli: Naja, indirekt vielleicht ja. Ein Mischgut ausserhalb der Norm zu benutzen, bedeutet mehr Aufwand bei der Planung und den Absprachen für ein Projekt. Bauherr und Bauunternehmer müssen genau regeln, was sie wo einsetzen wollen. Und immer da, wo Menschen kommunizieren, kann es Missverständnisse oder Kommunikationsfehler geben. Das bedeutet dann eventuell ein etwas höheres Risiko für das Projekt. Benutzt man einfach bereits definierte, also normierte Produkte, ist jedem klar, was gemeint ist, und der Aufwand für Absprachen ist kleiner. Von daher kann ich durchaus verstehen, wenn sich Bauherren und Unternehmer an Normen halten wollen. Und das macht es umso wichtiger, dass wir die Normen für die Verwendung höherer RAP-Anteile anpassen.

Hans Peter Bucheli: Die Sache wird bedeutend einfacher und sicherer, wenn wir es schaffen, beim Ausbau alter Asphaltschichten bereits weitgehend sortenrein zu trennen. Das bedeutet, dass beim Abfräsen einer Deckschicht wirklich nur die Deckschicht abgenommen wird, und nicht noch grosse Anteile der darunter liegenden Schicht. Haben wir sortenreines Asphaltgranulat aus einer Deckschicht vorliegen, lässt sich dieses Asphaltgranulat viel besser wiederverwenden. Seine Eigenschaften und seine Zusammensetzung sind vorhersagbar und gleichmässig. Dieser Ausbauasphalt kann in einer neuen Deckschicht wiederverwendet werden. Bei einer überwachten Bindemittelqualität und einer gleichmässigen Korngrössenverteilung ist das möglich. Wäre dieses Asphaltgranulat aber durchmischt mit dem abgefrästen Material anderer Schichten, für welche andere Bindemittel und eine andere Zusammensetzung bei der Herstellung benutzt wurden, so lässt sich immer schlechter vorhersagen, wie das Asphaltgranulat die Qualität des neuen Mischguts beeinflussen wird.

Hans Peter Bucheli: Weil wir das anstreben. Der Gedanke, lieber die Qualität des Asphalts zu definieren statt die Herstellung, ist richtig und zukunftsorientiert. Dazu müssen aber erst die Grundlagen, wie leistungsorientierte Prüfungen und Normen, geschaffen werden. Leistungsorientierte Belagsschichten und Strassenaufbauten benötigen aber auch die entsprechenden Vorgaben durch den Bauherrn. Er muss Vorgaben für die Belastung, die Nutzung und die Lebensdauer machen. Dies wird einige Zeit und ein Umdenken aller am Bau Beteiligten benötigen!

Hans Peter Bucheli: Ganz klar: Strassenbau soll ökologischer und ökonomischer werden. Wir wollen den Kreislauf aus Rohstoffgewinnung, Veredelung, Verarbeitung und Rückführung zur Wiederverarbeitung so schnell und so komplett wie möglich schliessen. Die natürlichen Ressourcen werden ja nicht mehr, sondern weniger. Da ist ebenfalls die Temperaturreduktion bei der Mischgutproduktion ein Thema, um Energie zu sparen und die Umwelt zu schonen. ◙

Hans Peter Bucheli

Fachexperte für Normen in der VSS

Hans Peter Bucheli (61) ist Eidg. dipl. Baumeister Verkehrswegbau und Leiter der Belagsbautechnik und Produktion, Implenia Schweiz AG, Bau Deutschschweiz. In der VSS ist er Fachexperte in der NFK 3.8 (Ungebundene und gebundene Kiesgemische), hat den Vorsitz der NFK 3.9 (Asphaltschichten) und ist in verschiedenen Begleitkommissionen von Forschungsprojekten tätig.

Infobox „aktuelle Normen“

Erwähnt wird das Wort Recycling in verschiedenen SN- und EN-Normen. Spezifisch auf das Asphaltmischgut und Asphaltrecycling bezogen finden wir Hinweise mit oder ohne Mengenangaben in den nachfolgenden SN- und EN-Normen:

SN 640 420
Asphalt; Grundnorm 

mit Hinweis zu Recyclingmischgut

SN 640 430
Walzasphalt; Konzeption, Ausführung und Anforderungen an die eingebauten Schichten

Keine Hinweise spezifisch auf Ausbauasphalt

SN 640 431-1
Asphaltmischgut-Mischgutanforderungen – Teil 1: Asphaltbeton

Mit Hinweis zu den zulässigen Zugabemengen von Ausbauasphalt in Abhängigkeit der Schichten.
Eine höhere Zugabemenge ist zulässig, wenn eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Bauherrn vorliegt

VSS EN 13108-8
Asphaltmischgut – Mischgutanforderungen – Teil 8: Ausbauasphalt

Keine Hinweise zu den Zugabemengen, sondern es werden die Anforderungen an den Ausbauasphalt wie Anteile an Fremdstoffen, Bindemittelart, -eigenschaften und -gehalt sowie an die Gesteinskörnungen, wie Korngrössen-verteilung, gebrochener Anteil und Stückgrössen, vorgegeben. Auch ist in dieser Norm die Prüfhäufigkeit des
eingesetzten Ausbauasphaltes in Abhängigkeit der Zugabemenge von Ausbauasphalt im neuen Asphaltmischgut
angegeben. 

VSS EN 13108-20
Asphaltmischgut – Mischgutanforderungen – Teil 20: Typprüfung, ehemals Erstprüfung

Keine Hinweise zu den Zugabemengen, diese müssen jedoch deklariert werden, und eine Familienbildung ist nur in einer Bandbreite möglich. Auch wird noch klar unterschieden, dass das gleiche Mischgut mit RA und jenes ohne RA nicht als Familienbildung gelten darf und somit separate Typ- resp. Erstprüfungen erstellt werden müssen.

VSS EN 13108-21
Asphaltmischgut – Mischgutanforderungen – Teil 21: Werkseigene Kontrolle (WPK)

Keine Hinweise

VSS 70119
Ungebundene Gemische – Anforderungen (ehem. SN 670 119-NA EN 13242 / EN 113285)

Ungebundene Gemische werden in der Regel in die Fundationsschicht eingebaut und nicht im Asphaltmischgut eingesetzt. Lediglich anfallendes Asphaltgranulat sollte zur Wiederverwertung in die Mischgutanlage gelangen.